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Die Lebensmittelverpackung schützt den Inhalt, erleichtert den Transport und bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über das Produkt – lesen Sie mehr über die Rolle der Verpackung. Wie alle anderen Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln muss die Verpackung strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese sind in unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene sowie in nationalen Bestimmungen geregelt.
Zu den sogenannten Lebensmittelkontaktmaterialien – auch: Food Contact Materials (FCM) – gehören alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Neben Verpackungen für Lebensmittel fallen darunter auch Materialien für die Herstellung, den Verbrauch oder den Verzehr von Lebensmitteln. Die Bandbreite reicht von Kunststoff über Glas oder Metall bis hin zu Papier oder Holz. Oft wird eine Kombination von unterschiedlichen Materialien eingesetzt. Ein Fruchtsaftkarton kann beispielsweise Schichten aus Kunststoff, Aluminium, Papier und Druckfarbe enthalten.
Lebensmittelkontaktmaterialen sind aus der Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln nicht wegzudenken. Sie sind wichtige Bausteine für die Sicherheit von Lebensmitteln. Darunter fallen beispielsweise:
Die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 bildet den einheitlichen Rechtsrahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien in der Europäischen Union. Im Artikel 3 sind die allgemeinen Anforderungen festgelegt. Der wichtigste Grundsatz lautet sinngemäß: Die Materialien und Gegenstände müssen so hergestellt sein, dass nach Möglichkeit keine Inhaltsstoffe auf das Lebensmittel übergehen. Kommt dies dennoch vor, so müssen die Mengen so gering sein, dass sie die menschliche Gesundheit nicht gefährden und die Zusammensetzung von Lebensmitteln nicht unvertretbar verändern. Zudem dürfen sie die geruchlichen und geschmacklichen Eigenschaften des Lebensmittels nicht beeinträchtigen. Dazu kommt: Die Kennzeichnung und Aufmachung darf nicht irreführend sein.
Dieser rechtliche Rahmen wird derzeit überarbeitet: So soll der Einsatz gefährlicher Chemikalien noch stärker verringert und innovative und umweltfreundliche Verpackungslösungen unterstützt werden. Lebensmittelhersteller arbeiten laufend an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Verpackungen. Neben funktionalen und innovativen Materiallösungen gibt es zahlreiche Ansätze für eine nachhaltige Verpackungsgestaltung.
Food Contact Materials müssen nach der „guten Herstellungspraxis“ (auch: Good Manufacturing Practice oder GMP) produziert werden. Das heißt: Die Materialien und Gegenstände sind nach einem festgelegten Verfahren und unter einem Qualitätssicherungs- und kontrollsystem herzustellen. Die Regeln für die gute Herstellungspraxis hat die EU-Kommission basierend auf der Rahmenverordnung in der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 festgelegt. Der Hersteller ist demnach für die Auswahl der geeigneten Ausgangsmaterialien, ein wirksames und dokumentiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein Qualitätskontrollsystem verantwortlich.
Für einzelne Materialien gibt es spezifische EU-Verordnungen und -Richtlinien. Die umfangreichste Vorschrift ist die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011: Sie regelt die Beschaffenheit von Kunststoffen und enthält eine Liste mit zugelassenen Inhaltsstoffen sowie Grenzwerten, bis zu denen ein Inhaltsstoff auf das Lebensmittel übergehen darf (Migrationsgrenzwerte). Spezielle Vorschriften gibt es auch für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Keramik sowie regenerierte Zellulose-Folien. Mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2009 über aktive und intelligente Materialien wurde eine Reihe neuer Stoffe eingeführt, die bei der Herstellung von Food Contact Materials eingesetzt werden können.
Wenn es keine spezifischen EU-Rechtsvorschiften gibt, können die Mitgliedsstaaten nationale Vorschriften erlassen. Es gibt beispielsweise (noch) keine EU-Einzelmaßnahmen für Papier, Pappe, Metall, Glas oder Druckfarben. In Österreich werden Lebensmittelkontaktmaterialien durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) geregelt. Eine Übersicht zur aktuellen Rechtsauffassung findet sich auch im Kapitel zu Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen im Österreichischen Lebensmittelbuch.
Innerhalb der EU und damit auch in Österreich ist für das fertige Lebensmittelkontaktmaterial – also zum Beispiel die Verpackung – keine Zulassung erforderlich. Der Hersteller muss sein Produkt jedoch so herstellen, dass es mit den gesetzlichen Vorgaben konform geht. Deren Einhaltung ist für einige Materialien durch eine Konformitätserklärung zu belegen. Die geforderten Inhalte sind in den entsprechenden Einzelverordnungen festgelegt. Die Konformitätserklärung spielt auch in der Kommunikation innerhalb der Lieferkette eine Rolle. Denn jedes mit der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien befasste Unternehmen muss auf seiner Stufe Konformitätsarbeit leisten: Es hat die Eignung des Materials oder Gegenstands durch Dokumente zu belegen. Das schließt auch den Nachweis der guten Herstellungspraxis ein.
Für bestimmte Lebensmittelkontaktmaterialien müssen die verwendeten Grundsubstanzen, Materialien oder Herstellungsverfahren zugelassen werden. Dies betrifft Substanzen für die Herstellung von Kunststoffen, aktive und intelligente Materialien und Gegenstände sowie Recyclingverfahren für Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt. Diese müssen zunächst von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich bewertet werden. Werden sie als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, kann die Zulassung durch die Europäische Kommission erfolgen.
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Was sind Food Contact Materials und wie erfolgt die wissenschaftliche Risikobewertung? Das erklärt ein Experte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Video: EFSA
Eine wichtige Aufgabe der Lebensmittelverpackung ist darüber hinaus auch die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den Inhalt. Mehr dazu lesen Sie hier: Lebensmittelkennzeichnung auf der Verpackung.