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Futtermittel spielen eine tragende Rolle bei der Versorgung von Nutz-, Wild- und Heimtieren. Sie sollen den Nährstoffbedarf der Tiere decken, diese gesund halten, von hoher Qualität, sicher und wirtschaftlich sein. Die österreichische Futtermittelindustrie erfüllt damit eine wichtige Aufgabe mit hohen Anforderungen.
Futtermittel (auch: Tiernahrung oder Tierfutter) dienen der Ernährung von Tieren. Dazu zählen landwirtschaftliche Nutztiere ebenso wie Haustiere, Wild-, Zoo- oder Sporttiere. Die richtige Zusammensetzung der Tiernahrung spielt eine große Rolle: Mit der passenden Rezeptur soll der Nährstoffbedarf der Tiere optimal gedeckt werden. Damit unterstützen Futtermittel Gesundheit, Wachstum und Leistung der Tiere. Dazu kommt: Stoffe, die Nutztiere über bestimmte Futtermittel aufnehmen, können über das Tier auch auf dem Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher landen.
Futtermittel zählen nicht zu Lebensmitteln. Ihre rechtliche Definition und Abgrenzung findet sich in der Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Herstellung, Vermarktung, Lagerung, Beförderung und Verwendung von Futtermitteln sind in der Europäischen Union strikt geregelt. Futtermittelrechtliche Bestimmungen befassen sich mit der Herstellung und Verwendung sowie dem Inverkehrbringen von Futtermitteln, deren Vormischungen und Zusatzstoffen.
In Österreich unterliegen Futtermittel staatlicher Kontrolle und definierten Zulassungskriterien (siehe auch Futtermittelgesetz 1999 und Futtermittelverordnung 2010).
Futtermittel sind „Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind“.
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Futtermittel umfassen verarbeitete oder unverarbeitete Rohstoffe, die an Tiere verfüttert werden. Sie sind in ihrer Zusammensetzung spezifisch auf die Tierart und den Verwendungszweck zugeschnitten. Futtermittel lassen sich in Tierfutter für landwirtschaftliche Nutztiere und für Heimtiere unterscheiden. Weiters gibt es auch Futtermittel für Fische, Wild-, Zoo- und Sporttiere. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Futtermittel zumeist mit Nahrung für landwirtschaftliche Nutztiere gleichgesetzt. Nahrung für im Haus gehaltene Kleintiere – wie Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische oder Nagetiere – wird auch als Heimtierfutter bezeichnet. Es muss ebenso wie das Nutztierfutter bedarfsgerecht und altersgemäß sein und den Tieren schmecken.
Abhängig von der Nährstoffkonzentration wird zwischen Grundfutter (meist wirtschaftseigene Grobfuttermittel und Grünfutterprodukte wie Silagen, Heu, Stroh oder Futterrüben) und Kraftfutter beziehungsweise Einzel- oder Mischfutter (Futtermittel mit höherer Nährstoffkonzentration) unterschieden. Diese Futterarten sind zur direkten Verfütterung an Tiere geeignet. Davon abgegrenzt sind Zusatzstoffe und Vormischungen aus Zusatzstoffen, die nur zur Verarbeitung in anderen Futtermitteln genutzt werden.
Das Kraftfutter lässt sich in Einzelfutter und Mischfutter unterteilen. Einzelfutter bestehen aus nur einer Komponente. Beispiele sind bestimmte Getreide, Sojaschrot oder Fleisch. Mischfutter sind Mischungen aus mehreren Komponenten. Sie werden als Alleinfutter oder Ergänzungsfutter eingesetzt. Darüber hinaus werden auch Spezialfutter wie Bio-Futter, Diätfutter oder Eiweißkonzentrate hergestellt.
Im Folgenden werden verschiedene Arten von Futtermitteln kurz erklärt:
Einzelfuttermittel oder Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind pflanzliche oder tierische Rohstoffe wie Soja, Mais oder Milchprodukte. Sie werden in erster Linie verwendet, um den Bedarf der Tiere mit Energie, Nährstoffen, Mineralstoffen und Ballaststoffen zu decken. Werden sie nicht verfüttert, dienen sie der Herstellung von Mischfuttermitteln.
Mischfuttermittel sind Mischungen aus Futtermittel-Ausgangserzeugnissen. In Mischfuttermitteln können auch Futtermittelzusatzstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe enthalten sein. Die Mischung wird auf die Bedürfnisse der Tierart und die Altersgruppe abgestimmt. Mischfuttermittel werden als Alleinfutter oder Ergänzungsfutter (beispielsweise Mineralfutter) angeboten.
Futtermittelzusatzstoffe werden Futtermitteln zugemischt oder mit Wasser vermischt. Diese Stoffe, wie etwa Mikroorganismen oder Zubereitungen haben wichtige Funktionen. Sie können beispielsweise die Beschaffenheit des Futtermittels verbessern, die Magen- und Darmflora positiv beeinflussen oder den Nährstoffbedarf der Tiere decken.
Vormischungen sind Mischungen aus Zusatzstoffen mit oder ohne Trägerstoffe wie zum Beispiel Weizenkleie. Die Futtermittelhersteller verwenden Vormischungen, um Mischfuttermittel herzustellen. Da solche Vormischungen einen hohen Anteil an Zusatzstoffen enthalten, dürfen sie nur zur Mischfuttermittelherstellung verwendet und nicht direkt verfüttert werden.
Nutztierfuttermittel dienen der Ernährung von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern aber auch Fischen. Die wichtigsten Einzelfutter sind Getreidearten wie Gerste, Mais oder Weizen, sowie Ölkuchen und -schrote von Soja, Raps oder Zuckerrüben. Für die Herstellung von Nutztierfutter werden vielfach Lebensmittelabfälle und Nebenprodukte aus der Lebensmittelproduktion verwendet – etwa vom Bierbrauen, der Brotherstellung oder dem Pressen von Ölen. Typische Mischfutter bestehen im Durchschnitt aus rund zehn Komponenten. Sie werden mit Futterzusatzstoffen wie Vitaminen, Aminosäuren, Enzymen oder Spurenelementen angereichert.
Heimtierfuttermittel werden speziell für Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische oder Nagetiere hergestellt. Diese Futtermittel sind in der Regel Mischfuttermittel. Durch eine abgestimmte Zusammensetzung verschiedener Inhaltsstoffe wie Fleisch und tierische Nebenprodukte, Getreide, Gemüse, Mineralstoffe, Vitamine und Spurenelemente werden die Ernährungsbedürfnisse von Heimtieren bestmöglich gedeckt.
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Heimtierfuttermittel: In diesem Video erfahren Sie mehr über die Produktion. Video: Österreichische Heimtierfuttermittel Vereinigung / YouTube
Wer in Österreich Futtermittel in Verkehr bringt, muss sich vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer von bestimmten Zusatzstoffen, Vormischungen oder Mischfuttermitteln mit bestimmten Zusatzstoffen unterliegen außerdem einer Zulassungspflicht als Futtermittelunternehmer (siehe Futtermittelverordnung 2010).
Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss Informationen über die Zusammensetzung und Herkunft, den Verwendungszweck sowie die Fütterungsempfehlung enthalten.
Um die Sicherheit in der Lebensmittelkette sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren zu garantieren, werden Futtermittel laufend überprüft. Die Kontrolle umfasst die gesamte Futtermittelkette – von der Herstellung über das Inverkehrbringen und die Einfuhr bis zur Verfütterung. Die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) prüft regelmäßig die Qualität und Zusammensetzung der Futtermittel. Jährlich werden rund 3.000 Futtermittelproben gezogen.
Außerdem wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überwacht. In Österreich müssen alle Futtermittelhersteller und -händler ein Rückverfolgungssystem implementieren. Dadurch lässt sich der Weg eines Futtermittels auf allen Produktionsstufen nachvollziehen.
Für das Inverkehrbringen von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gibt es in der EU strenge Kennzeichnungsrichtlinien. Futtermittel, die zugelassene GVO enthalten oder daraus hergestellt werden, sind zu kennzeichnen. Das gilt ab über 0,9 Prozent GVO-Anteil, sofern dieses Vorkommen zufällig und technisch unvermeidbar ist. Für die Produktion von Futtermitteln aus biologischer Landwirtschaft sind GVO generell verboten. Eine Ausnahmeregelung gilt dabei für zufällige beziehungsweise unvermeidbare Beimengungen von GVO. Dabei wird ein Gehalt von höchstens 0,9 Prozent toleriert. Siehe auch: Wie erkenne ich Gentechnik in Lebensmitteln?
Das Biosegment bei Lebensmitteln ist stark wachsend, damit wächst auch das Bio-Mischfuttersegment. Mit einem Bio-Flächenanteil von 26 Prozent liegt Österreichs Landwirtschaft im EU-Spitzenfeld. Der Bio-Aktionsplan im Green Deal der EU-Kommission sieht eine Steigerung der Bio-Anteile in den Mitgliedsländern auf mindestens 25 Prozent vor. Bio-Mischfutter muss höchste Anforderungen erfüllen. Es darf ausschließlich ökologisch zugelassene Rohstoffe enthalten. Diese müssen bei EASY-CERT (ehemals InfoXgen) gelistet sein. Dazu kommen Gentechnikfreiheit und Bio-Zertifizierung als weitere verpflichtende Erfordernisse.
(Zahlen für 2022)
Lebensmittel
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