Futtermittel für Nutztiere: Kühe (hier beim Fressen im Stall) sind Pflanzenfresser und bekommen etwa Stroh oder Futtermais.

Foto: Valdis Skudre / Shutterstock

Lebensmittel

Was sind eigentlich Futtermittel?

Futtermittel bilden die Grundlage für die Tierer­nährung und sichern damit vor allem im Nutztier­bereich die Erzeugung tierischer Lebens­mittel. Auch für Heimtiere ist die artgerechte Fütterung wichtig. Mehr zu Unter­schieden, Kenn­zeichnung und Kontrolle von Futter­mitteln.

Futtermittel spielen eine tragende Rolle bei der Versorgung von Nutz-, Wild- und Heimtieren. Sie sollen den Nährstoffbedarf der Tiere decken, diese gesund halten, von hoher Qualität, sicher und wirtschaftlich sein. Die österreichische Futtermittelindustrie erfüllt damit eine wichtige Aufgabe mit hohen Anforderungen.

Warum sind spezielle Futtermittel wichtig?

Futtermittel (auch: Tiernahrung oder Tierfutter) dienen der Ernährung von Tieren. Dazu zählen landwirtschaftliche Nutztiere ebenso wie Haustiere, Wild-, Zoo- oder Sporttiere. Die richtige Zusammensetzung der Tiernahrung spielt eine große Rolle: Mit der passenden Rezeptur soll der Nährstoffbedarf der Tiere optimal gedeckt werden. Damit unterstützen Futtermittel Gesundheit, Wachstum und Leistung der Tiere. Dazu kommt: Stoffe, die Nutztiere über bestimmte Futtermittel aufnehmen, können über das Tier auch auf dem Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher landen.

Wie sind Futtermittel rechtlich geregelt?

Futtermittel zählen nicht zu Lebensmitteln. Ihre rechtliche Definition und Abgrenzung findet sich in der Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Die Herstellung, Vermarktung, Lagerung, Beförderung und Verwendung von Futtermitteln sind in der Europäischen Union strikt geregelt. Futtermittelrechtliche Bestimmungen befassen sich mit der Herstellung und Verwendung sowie dem Inverkehrbringen von Futtermitteln, deren Vormischungen und Zusatzstoffen.

In Österreich unterliegen Futtermittel staatlicher Kontrolle und definierten Zulassungskriterien (siehe auch Futtermittelgesetz 1999 und Futtermittelverordnung 2010).

EU-rechtliche Definition von Futtermitteln

Futtermittel sind „Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind“.

Lesen Sie auch unseren Beitrag: So sind Lebensmittel rechtlich definiert

Quelle: Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002

Was gehört alles zu Futtermitteln?

Futtermittel umfassen verarbeitete oder unverarbeitete Rohstoffe, die an Tiere verfüttert werden. Sie sind in ihrer Zusammensetzung spezifisch auf die Tierart und den Verwendungszweck zugeschnitten. Futtermittel lassen sich in Tierfutter für landwirtschaftliche Nutztiere und für Heimtiere unterscheiden. Weiters gibt es auch Futtermittel für Fische, Wild-, Zoo- und Sporttiere. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Futtermittel zumeist mit Nahrung für landwirtschaftliche Nutztiere gleichgesetzt. Nahrung für im Haus gehaltene Kleintiere – wie Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische oder Nagetiere – wird auch als Heimtierfutter bezeichnet. Es muss ebenso wie das Nutztierfutter bedarfsgerecht und altersgemäß sein und den Tieren schmecken.

Welche Arten von Futtermitteln werden unterschieden?

Abhängig von der Nährstoffkonzentration wird zwischen Grundfutter (meist wirtschaftseigene Grobfuttermittel und Grünfutterprodukte wie Silagen, Heu, Stroh oder Futterrüben) und Kraftfutter beziehungsweise Einzel- oder Mischfutter (Futtermittel mit höherer Nährstoffkonzentration) unterschieden. Diese Futterarten sind zur direkten Verfütterung an Tiere geeignet. Davon abgegrenzt sind Zusatzstoffe und Vormischungen aus Zusatzstoffen, die nur zur Verarbeitung in anderen Futtermitteln genutzt werden.

Das Kraftfutter lässt sich in Einzelfutter und Mischfutter unterteilen. Einzelfutter bestehen aus nur einer Komponente. Beispiele sind bestimmte Getreide, Sojaschrot oder Fleisch. Mischfutter sind Mischungen aus mehreren Komponenten. Sie werden als Alleinfutter oder Ergänzungsfutter eingesetzt. Darüber hinaus werden auch Spezialfutter wie Bio-Futter, Diätfutter oder Eiweißkonzentrate hergestellt.

Kurz erklärt: Arten von Futtermitteln

Im Folgenden werden verschiedene Arten von Futtermitteln kurz erklärt:

Einzelfuttermittel oder Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sind pflanzliche oder tierische Rohstoffe wie Soja, Mais oder Milchprodukte. Sie werden in erster Linie verwendet, um den Bedarf der Tiere mit Energie, Nährstoffen, Mineralstoffen und Ballaststoffen zu decken. Werden sie nicht verfüttert, dienen sie der Herstellung von Mischfuttermitteln.

Mischfuttermittel sind Mischungen aus Futtermittel-Ausgangserzeugnissen. In Mischfuttermitteln können auch Futtermittelzusatzstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe enthalten sein. Die Mischung wird auf die Bedürfnisse der Tierart und die Altersgruppe abgestimmt. Mischfuttermittel werden als Alleinfutter oder Ergänzungsfutter (beispielsweise Mineralfutter) angeboten.

Futtermittelzusatzstoffe werden Futtermitteln zugemischt oder mit Wasser vermischt. Diese Stoffe, wie etwa Mikroorganismen oder Zubereitungen haben wichtige Funktionen. Sie können beispielsweise die Beschaffenheit des Futtermittels verbessern, die Magen- und Darmflora positiv beeinflussen oder den Nährstoffbedarf der Tiere decken.

Vormischungen sind Mischungen aus Zusatzstoffen mit oder ohne Trägerstoffe wie zum Beispiel Weizenkleie. Die Futtermittelhersteller verwenden Vormischungen, um Mischfuttermittel herzustellen. Da solche Vormischungen einen hohen Anteil an Zusatzstoffen enthalten, dürfen sie nur zur Mischfuttermittelherstellung verwendet und nicht direkt verfüttert werden.

Was versteht man unter Nutztierfuttermitteln?

Nutztierfuttermittel dienen der Ernährung von landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern aber auch Fischen. Die wichtigsten Einzelfutter sind Getreidearten wie Gerste, Mais oder Weizen, sowie Ölkuchen und -schrote von Soja, Raps oder Zuckerrüben. Für die Herstellung von Nutztierfutter werden vielfach Lebensmittelabfälle und Nebenprodukte aus der Lebensmittelproduktion verwendet – etwa vom Bierbrauen, der Brotherstellung oder dem Pressen von Ölen. Typische Mischfutter bestehen im Durchschnitt aus rund zehn Komponenten. Sie werden mit Futterzusatzstoffen wie Vitaminen, Aminosäuren, Enzymen oder Spurenelementen angereichert.

Was versteht man unter Heimtierfuttermitteln?

Heimtierfuttermittel werden speziell für Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische oder Nagetiere hergestellt. Diese Futtermittel sind in der Regel Mischfuttermittel. Durch eine abgestimmte Zusammensetzung verschiedener Inhaltsstoffe wie Fleisch und tierische Nebenprodukte, Getreide, Gemüse, Mineralstoffe, Vitamine und Spurenelemente werden die Ernährungsbedürfnisse von Heimtieren bestmöglich gedeckt.

Videotipp: So entstehen Heimtierfuttermittel

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Heimtierfuttermittel: In diesem Video erfahren Sie mehr über die Produktion. Video: Österreichische Heimtierfuttermittel Vereinigung / YouTube

Wie müssen Futtermittel in Verkehr gebracht und gekennzeichnet werden?

Wer in Österreich Futtermittel in Verkehr bringt, muss sich vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer von bestimmten Zusatzstoffen, Vormischungen oder Mischfuttermitteln mit bestimmten Zusatzstoffen unterliegen außerdem einer Zulassungspflicht als Futtermittelunternehmer (siehe Futtermittelverordnung 2010).

Die Kennzeichnung von Futtermitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss Informationen über die Zusammensetzung und Herkunft, den Verwendungszweck sowie die Fütterungsempfehlung enthalten.

Wie werden Futtermittel kontrolliert?

Um die Sicherheit in der Lebensmittelkette sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren zu garantieren, werden Futtermittel laufend überprüft. Die Kontrolle umfasst die gesamte Futtermittelkette – von der Herstellung über das Inverkehrbringen und die Einfuhr bis zur Verfütterung. Die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) prüft regelmäßig die Qualität und Zusammensetzung der Futtermittel. Jährlich werden rund 3.000 Futtermittelproben gezogen.

Außerdem wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben überwacht. In Österreich müssen alle Futtermittelhersteller und -händler ein Rückverfolgungssystem implementieren. Dadurch lässt sich der Weg eines Futtermittels auf allen Produktionsstufen nachvollziehen.

Welche Vorschriften gibt es für gentechnisch veränderte Organismen?

Für das Inverkehrbringen von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gibt es in der EU strenge Kennzeichnungsrichtlinien. Futtermittel, die zugelassene GVO enthalten oder daraus hergestellt werden, sind zu kennzeichnen. Das gilt ab über 0,9 Prozent GVO-Anteil, sofern dieses Vorkommen zufällig und technisch unvermeidbar ist. Für die Produktion von Futtermitteln aus biologischer Landwirtschaft sind GVO generell verboten. Eine Ausnahmeregelung gilt dabei für zufällige beziehungsweise unvermeidbare Beimengungen von GVO. Dabei wird ein Gehalt von höchstens 0,9 Prozent toleriert. Siehe auch: Wie erkenne ich Gentechnik in Lebensmitteln?

Wie steht es um Biofutter in Österreich?

Das Biosegment bei Lebensmitteln ist stark wachsend, damit wächst auch das Bio-Mischfuttersegment. Mit einem Bio-Flächenanteil von 26 Prozent liegt Österreichs Landwirtschaft im EU-Spitzenfeld. Der Bio-Aktionsplan im Green Deal der EU-Kommission sieht eine Steigerung der Bio-Anteile in den Mitgliedsländern auf mindestens 25 Prozent vor. Bio-Mischfutter muss höchste Anforderungen erfüllen. Es darf ausschließlich ökologisch zugelassene Rohstoffe enthalten. Diese müssen bei EASY-CERT (ehemals InfoXgen) gelistet sein. Dazu kommen Gentechnikfreiheit und Bio-Zertifizierung als weitere verpflichtende Erfordernisse.

Österreichische Futtermittelindustrie in Zahlen

  • 1,8 Millionen Tonnen Mischfutter für Nutztiere werden in Österreich jährlich produziert.
  • 84 Prozent des Mischfutters werden im Inland benötigt, 16 Prozent gehen in den Export.
  • Rund 206.000 Tonnen Heimtierfuttermittel werden von den Mitgliedsbetrieben der Österreichischen Heimtierfuttermittel Vereinigung jährlich vermarktet. Rund 192.000 Tonnen davon werden in Österreich produziert.

(Zahlen für 2022)

  • Aktionsplan Futtermittel. Herausgegeben vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Juli 2021. Auf info.bml.gv.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Futtermittel: Die Mischung macht's. Information des Deutschen Verbands Tiernahrung E.V. (DVT) auf dvtiernahrung.de (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Futtermittelgesetz 1999 (FMG 1999): Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen. Auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Futtermittelverordnung 2010: Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Futtermittelgesetzes 1999 erlassen werden. Auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Futtermittelzulassung. Information des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES) auf baes.gv.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Heimtiernahrung. Information der Österreichischen Heimtierfuttermittel Vereinigung auf oehtv.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. Vom 28. Jänner 2002. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Sicheres Futter – Sichere Lebensmittel. Information der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ages.at (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 4. Mai 2023)
  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 4. Mai 2023)
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