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Von höchster Reinheit, direkt an der Quelle abgefüllt und reich an Mineralien und Spurenelementen: Natürliches Mineralwasser gilt als König der abgefüllten Wässer. Dafür muss es höchste Anforderungen erfüllen. Innerhalb der EU zählt natürliches Mineralwasser zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln, in Österreich muss es eigens vom Gesundheitsministerium anerkannt werden. Damit ist sichergestellt, dass das Wasser aus einer unterirdischen, geschützten Quelle stammt, ursprünglich rein und unbehandelt ist sowie einen bestimmten Gehalt an natürlichen Mineralien aufweist.
Im Österreichischen Lebensmittelbuch findet sich natürliches Mineralwasser in der Gruppe der „abgefüllten Wässer“. Dazu zählen vier Wasserarten – natürliches Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser und Trinkwasser. Wie diese gewonnen, abgefüllt, analysiert und gekennzeichnet werden, regeln zwei Verordnungen in Umsetzung von EU-Recht: die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung sowie die Trinkwasserverordnung.
| Natürliches Mineralwasser | Quellwasser | Tafelwasser | abgefülltes Trinkwasser |
Ursprung/ Herkunft | Aus unterirdischen, geschützten Wasservorkommen | Aus unterirdischen Wasservorkommen | Aus Trinkwasser, Quellwasser oder natürlichem Mineralwasser | Aus Trinkwasser |
Reinheit | Ursprüngliche Reinheit, detaillierte Anforderungen unter anderem an die ernährungsphysiologische Wirkung | Ursprüngliche Reinheit | Anforderungen wie an Trinkwasser*; Vorgaben für die Abfüllung | Anforderungen wie an Trinkwasser* |
Behandlung | Kein Zusatz außer Kohlendioxid erlaubt; Keimgehalt nicht veränderbar (ursprüngliche Reinheit); störende Inhaltsstoffe (zum Beispiel Schwefel) dürfen entfernt werden | Kein Zusatz außer Kohlendioxid erlaubt; Keimgehalt nicht veränderbar | Zusatz von Zutaten (zum Beispiel Salze oder Kohlendioxid) erlaubt; Tafelwasser aus Trinkwasser: Behandlungen für Trinkwasser laut Österreichischem Lebensmittelbuch* zulässig | Behandlungen für Trinkwasser laut Österreichischem Lebensmittelbuch* zulässig |
Abfüllung | Abfüllung in Gefäße für den Letztver-brauch direkt beim Quellort; der Verschluss schützt vor nachträglicher Veränderung und Verunreinigung | Abfüllung in Gefäße für den Letztverbrauch direkt beim Quellort; Verschluss wie bei natürlichem Mineralwasser | Abfüllung in Gefäße für den Letztverbrauch (muss nicht beim Quellort erfolgen); kann auch an Zapfsäulen in der Gastronomie angeboten werden; Verschluss wie bei natürlichem Mineralwasser | Abfüllung in Gefäße für den Letztverbrauch (muss nicht beim Quellort erfolgen); Verschluss wie bei natürlichem Mineralwasser |
Mineralstoffe | Natürlicher Gehalt an Mineralien: 1 bis 6,5 Gramm pro Liter; ernährungsphysiologisches Gutachten bei Unter- oder Überschreiten | Wenig Mineralstoffe | Maximal 2 Gramm pro Liter (nach unten keine Grenze) | Wenig Mineralstoffe; keine Grenzwerte für Gesamtmineralisation (nur für einzelne Inhaltsstoffe) |
Die detaillierten Anforderungen an Trinkwasser finden sich im Kapitel B1 im Österreichischen Lebensmittelbuch.
Das natürliche Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Quellen. Es ist von ursprünglicher Reinheit. Auf dem Weg durch die Gesteinsschichten reichert sich das Wasser mit Mineralien und Spurenelementen an, diese sind wichtig für den menschlichen Körper. Natürliches Mineralwasser darf ausschließlich beim Quellort abgefüllt werden. Dabei dürfen – bis auf den Kohlensäuregehalt – weder seine Bestandteile noch der Keimgehalt verändert werden. Lediglich Schwefel und Eisen können entzogen werden, damit das Wasser klar bleibt und seinen Geschmack behält.
In den Handel kommt natürliches Mineralwasser erst, wenn es vom Gesundheitsministerium anerkannt wurde. Dafür muss es neben der ursprünglichen Reinheit auch bestimmte ernährungsphysiologische Wirkungen aufweisen. Weiters sind vorgegebene mikrobiologische Werte zu erfüllen und Grenzwerte für Bestandteile wie Kupfer oder Zink zu unterschreiten. Zudem sind geologische, hydrologische und hydrogeologische Überprüfungen gefordert. Auch nach der amtlichen Anerkennung darf sich die Qualität und Zusammensetzung des Mineralwassers nicht ändern. Es ist als „natürliches Mineralwasser“ zu bezeichnen. Werden bei den regelmäßigen Kontrollen Verschmutzungen festgestellt, verliert das Wasser seine Eigenschaft als natürliches Mineralwasser.
Natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Trinkwasser wird am Quellort in PET-Flaschen (wie auf diesem Bild) oder Glasflaschen abgefüllt. Foto: hedgehog94 / Shutterstock
So wie natürliches Mineralwasser stammt auch Quellwasser aus einem unterirdischen Wasservorkommen und wird beim Quellort in Flaschen abgefüllt. Quellwasser ist von ursprünglicher Reinheit und muss den mikrobiologischen Anforderungen der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung sowie den chemisch-physikalischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser ist keine amtliche Anerkennung erforderlich. Quellwässer haben eine niedrige Mineralisation und die Menge an Mineralien darf sich wieder ändern. Im Handel findet sich diese Form des Wassers unter der Bezeichnung „Quellwasser“.
Tafelwasser wird aus Trinkwasser, Quellwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt. Dazu werden dem Wasser verschiedene Zutaten – wie Kohlendioxid, Speise- oder Mineralsalze – zugesetzt. Tafelwasser ist nicht an eine bestimmte Quelle gebunden und kann an jedem Ort hergestellt und abgefüllt werden. Bei der Abfüllung sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Der höchstzulässige Gehalt an Mineralstoffen liegt bei 2 Gramm pro Liter. Eine Grenze nach unten gibt es nicht. Im Gegensatz zu Quell- oder Mineralwasser darf Tafelwasser auch in größeren Behältern transportiert und über Zapfanlagen in der Gastronomie angeboten werden. Enthält das Tafelwasser mindestens 4 Milligramm Kohlendioxid pro Liter, so ist die Bezeichnung „Sodawasser“ zulässig.
In Österreich stammen 99 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser, also von Brunnen oder Quellen. Das so gewonnene Wasser kann zumeist direkt genutzt werden. In wenigen Fällen muss das Trinkwasser aufbereitet werden – das heißt, gereinigt, desinfiziert oder in der Zusammensetzung verändert. Dabei sind unterschiedliche Behandlungsverfahren sowie die Anwendung von Desinfektionsmaßnahmen (zum Beispiel Chlor) erlaubt. Die Einhaltung von Grenzwerten gemäß Trinkwasserverordnung wird regelmäßig kontrolliert. Abgefüllt und transportiert werden darf das Trinkwasser nur in jenen Behältnissen, in denen es Endverbraucherinnen und Endverbraucher auch kaufen können. Wurde das Trinkwasser behandelt, so muss dies auf der Flasche deklariert werden (zum Beispiel mit dem Zusatz „aufbereitet“ oder „pasteurisiert“). Weitere Angaben sind nicht erlaubt. Trinkwasser ist allgemein niedrig mineralisiert und unter der Bezeichnung „Trinkwasser“ im Handel zu finden.
Lebensmittel
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