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Um Lebensmittel mit einem guten Gefühl zu genießen, müssen wir uns auf ihre Qualität und Sicherheit verlassen können. Dafür sorgt das europäische und österreichische Lebensmittelrecht. Seine umfangreichen Vorgaben schützen die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und bewahren sie vor Täuschung. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.
Von der Milch bis zum Joghurt, vom Getreide bis zum Brot: Die Bandbreite an unterschiedlichen Lebensmitteln ist groß. Nach rechtlicher Definition sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die von Menschen aufgenommen werden (sollen) – sei es in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand. Die genaue Definition und welche Produkte als Lebensmittel zählen, finden Sie im Beitrag So sind Lebensmittel rechtlich definiert.
Was fällt nicht unter Lebensmittel?
Folgende Stoffe und Erzeugnisse zählen nicht als Lebensmittel – für sie gelten spezielle Rechtsnormen:
(Quelle: EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
Das Lebensmittelrecht ist keine Neuheit: Erste Vorschriften haben sich bereits vor tausenden Jahren herausgebildet. Schon im Mittelalter wurde Lebensmittelbetrug streng bestraft, etwa mit dem “Bäckerschupfen”. Mit der Entstehung von Städten entwickelten sich auch die Lebensmittelkontrolle und das Lebensmittelrecht weiter. Dabei gab es zunächst Einzelvorschriften für bestimmte Warengruppen. Das erste umfassende Lebensmittelrecht entstand in Österreich zur Zeit der Monarchie. Es wurde laufend vertieft und mit dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 wesentlich weiterentwickelt. Hier erfahren Sie mehr: Lebensmittelrecht im Spiegel der Geschichte.
Mit der Vereinheitlichung der Rechtsvorgaben in der EU wurde eine Vielzahl an europäischen Vorgaben übernommen und zu einem umfassenden Regelwerk ausgebaut. Heute regeln weit über 100 Gesetze und Verordnungen alleine die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Zum Beispiel ist festgelegt, wie bestimmte Produkte produziert werden, welche Zutaten eingesetzt werden dürfen und wie Produkte zu kennzeichnen sind. Lebensmittel zählen mittlerweile zu den am stärksten regulierten Konsumgütern in der EU überhaupt.
Wird ein Produkt erstmals am Markt bereitgestellt, so nennt man das „Inverkehrbringen“. Innerhalb der EU sind die Grundlagen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln weitgehend einheitlich geregelt. Praktisch jede Vorschrift ist auf europäischer Ebene festgelegt und gilt in allen Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten Grundlagen enthält die EG-Basisverordnung Nr. 178/2002 (General Food Law). Zur Umsetzung und Ergänzung der gemeinschaftlichen Vorschriften wurde 2006 in Österreich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) erlassen. Es knüpft an seine Vorgängerregelungen an, die bis in die 1970er-Jahre zurückreichen.
Die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln ist maßgeblich durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 vorgegeben. Mit ihr wurden die ebenfalls seit den 1970ern geltenden Deklarationsvorschriften weiterentwickelt, sie gilt seit 2014 in allen EU-Ländern. Besonders streng geregelt ist auch Gesundheitswerbung bei Lebensmitteln (siehe: Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben). Daneben bestehen eigene Vorschriften für Lebensmittelhygiene, Lebensmittelkontrolle und spezifische Lebensmittel, wie Bio-Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder neuartige Lebensmittel.
Eine weitere wichtige Säule der heimischen Lebensmittelpolitik ist das Österreichische Lebensmittelbuch (auch Lebensmittelcodex oder Codex Alimentarius Austriacus). Der Codex gilt als international wegweisendes Erfolgsbeispiel für Qualitätssicherung. Seit über 125 Jahren beschreibt das Lebensmittelbuch die sogenannte „Verkehrsauffassung“ über eine Reihe von Produktkategorien: von A wie Aromen bis Z wie Zucker. Damit bildet es eine Richtschnur für die sogenannten „Verkehrskreise“ – etwa für die Lebensmittelwirtschaft, die Behörden, die amtliche Kontrolle sowie den Verbraucherschutz.
Das Lebensmittelbuch umfasst eine Zusammenstellung von Leitsätzen, Untersuchungsmethoden und Begriffsbestimmungen, die einwandfreie Lebensmittel charakterisieren. Eine eigene Codexkommission, eingerichtet beim österreichischen Gesundheitsministerium, entwickelt den Inhalt laufend weiter. Sie setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesministerien, der Länder, der Sozialpartner, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), der Lebensmittelkontrolle sowie Expertinnen und Experten aus den Wissenschaften.
Lebensmittel
Lebensmittelrecht ist keine Erfindung der Neuzeit: Bereits vor tausenden Jahren stand der Schutz der Bevölkerung im Zentrum, Verfälscher erwarteten drakonische Strafen. Lesen Sie hier, wie sich die Rechtsvorschriften für Lebensmittel im Lauf der Zeit entwickelt haben.
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