Paar beim Einkaufen im Supermarkt: Unter anderem spielt auch die Herkunft von Lebensmitteln eine Rolle.

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Lebensmittel

Wo kommen unsere Lebensmittel her?

Neben Kriterien wie Frische, Qualität, Haltbarkeit oder Preis spielt die Herkunft von Lebens­mitteln für manche Verbraucher­innen und Verbraucher beim Einkauf eine Rolle. So können Sie sich über den Ursprung ihrer Lebens­mittel informieren.

Die regelmäßig durchgeführte RollAMA Motivanalyse der AMA-Marketing zeigt: Beim Einkauf von Produkten des täglichen Bedarfs stehen Frische und Qualität  an vorderster Stelle. Auch die Herkunft des Lebensmittels kommt als Kaufkriterium vor. Aber wie ist die Herkunft eines Lebensmittels eigentlich definiert? Und wo können sich Konsumentinnen und Konsumenten darüber informieren, woher ein Produkt und seine Zutaten kommen? Die Antworten lesen Sie hier.

Der Herkunftsort eines Lebensmittels

Der Begriff „Herkunft“ beschreibt, woher ein Lebensmittel kommt. Je mehr Zutaten und je mehr Schritte die Produktion umfasst, desto herausfordernder ist es, die Herkunft jeder einzelnen verarbeiteten Zutat auf dem Etikett zu deklarieren. Bei Fleischprodukten können sich die einzelnen Schritte – Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung des Tieres – auf mehrere Regionen oder Länder verteilen. Auch Milch, Pflanzenöle oder Getreide werden häufig über Ländergrenzen hinweg eingekauft und zusammengeführt. Denn sie sind oft in ausreichender Menge und Qualität aus einem Land nicht verfügbar. Mehr zum Thema: Agrarrohstoffe: Vieles muss importiert werden.

Im Zollrecht gibt es daher eigene Kriterien, in welchem Land ein Lebensmittel seinen „Ursprung“ hat. Wird ein Produkt in mehreren Ländern hergestellt, gilt das Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Bearbeitungs- oder Verarbeitungsschritt erfolgt ist. Das ist beim Schinken etwa das Räuchern, nicht aber das Verpacken.

Diese Herkunftsangaben sind in der EU vorgeschrieben

EU-weit gibt es einheitliche Regelungen zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln. Diese werden laufend erweitert. So sind verpflichtende Angaben für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben – dazu zählen beispielsweise verpacktes Frischfleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege), frisches Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eier und Bioprodukte. Außerdem muss die Herkunft eines Lebensmittels angeführt werden, falls die Verbraucherinnen und Verbraucher ohne diese Angabe irregeführt werden könnten (EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011).

Schon heute nennen einige europäischen Hersteller freiwillig das Ursprungsland oder den Herkunftsort eines Lebensmittels. Stammt die Hauptzutat (sogenannte Primärzutat) jedoch aus einem anderen Land, ist dies zusätzlich EU-weit auf dem Etikett anzugeben. Wird bei einem Joghurt der Ort der Herstellung hervorgehoben, kommt die Milch jedoch beispielsweise aus Südtirol, so ist auch ihre Herkunft anzuführen („hergestellt in Österreich mit Milch aus Südtirol“). Als Primärzutat gilt dabei die Zutat, die mehr als die Hälfte des Endlebensmittels ausmacht oder die von der Verbraucherin oder dem Verbraucher mit dem Produkt verbunden wird.

EU-Gütesiegel für regionale Lebensmittel

Über die verpflichtenden Herkunftsangaben hinausgehend gibt es auf europäischer Ebene zwei Qualitätslogos mit Bezug zur Herkunft von Lebensmitteln: das rote Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und das blaue Logo „geschützte geografische Angabe“. Die Grundlagen dafür sind in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegt:

  • Die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) garantiert, dass ein Lebensmittel in einem bestimmten Gebiet hergestellt, verarbeitet und zubereitet wird.
  • Bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) muss eine Produktionsstufe – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – in der Region erfolgen. Die Zutaten müssen aber nicht aus derselben Region stammen.

Derzeit sind 16 österreichische Bezeichnungen als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe geschützt – unter anderem „steirisches Kürbiskernöl“, „Tiroler Speck“, „Wachauer Marille“, „Waldviertler Graumohn“ oder „Vorarlberger Bergkäse“. Die gesamte Liste ist im EU-Register der geographischen Angaben der Europäischen Kommission, eAmbrosia, einsehbar.

Freiwillige Herkunftskennzeichnungen in Österreich

Viele heimische Lebensmittelhersteller klären die Verbraucherinnen und Verbraucher in unternehmenseigenen Markenprogrammen über die Herkunft von Agrarrohstoffen und Zutaten für ihre Produkte auf (zum Beispiel Regionalitäts-Initiativen). Bei verarbeiteten Lebensmitteln werden dafür das Etikett, die Website oder eigene Verbraucherhotlines genutzt.

Zudem existieren in Österreich seit über 20 Jahren freiwillige Qualitätssysteme wie das AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel. Diese staatlich anerkannten Siegel kennzeichnen viele Frischeprodukte wie Milch, Fleisch, Obst oder Eier, aber auch eine Reihe verarbeiteter Produkte wie Joghurt, Käse, Wurstwaren, Speiseöl oder Tiefkühlgemüse. Die zu erfüllenden Kriterien – ausgezeichnete Qualität und garantiert nachvollziehbare Herkunft – werden von unabhängigen Stellen kontrolliert.

Für das „rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel“ und das „AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe“ müssen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe aus Österreich stammen. Das gilt auch für verarbeitete Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen. Nur wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in ausreichenden Mengen erzeugt wird, darf diese aus einem anderen Land kommen. Bei Fleisch garantiert das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel, dass das Tier sein gesamtes Leben in Österreich verbracht hat, also in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Mehr erfahren Sie in diesem Beitrag: Das ist bei Lebensmittel-Gütesiegeln zu beachten.

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