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Lebensmittel-Gütesiegel – auch Gütezeichen oder Qualitätszeichen – finden sich auf einer Reihe von verpackten Produkten. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Qualität, die Herkunft oder die Art der Produktion. Dabei ist zwischen gesetzlich geregelten beziehungsweise behördlich anerkannten (nationalen und europäischen) und privaten Gütesiegeln zu unterscheiden.
Die Begriffe Gütesiegel und Prüfzeichen kommen oft in einem ähnlichen Kontext vor. Prüfzeichen haben jedoch eine andere Bedeutung: Sie setzen wissenschaftlich-technische Untersuchungen durch qualifizierte Institute voraus. Prüfzeichen betonen in der Regel sicherheitsrelevante Eigenschaften von Produkten und werden nach der erfolgreichen Überprüfung sicherheitstechnischer Anforderungen vergeben (z.B. TÜV-Zeichen).
Staatlich anerkannte Gütesiegel basieren in der Regel auf einem Gesetz, unterliegen einem geregelten System und müssen strenge Vorgaben erfüllen. Sie stehen für eine Herstellung nach bestimmten Spezifikationen, transparente Regelungen sowie Kontrollen durch unabhängige Kontrollstellen.
In Österreich gibt es drei staatlich anerkannte Gütesiegel:
Die AMA-Gütesiegel basieren auf dem AMA-Gesetz von 1992 und werden von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags vergeben. Die Kriterien, die den staatlich anerkannten Gütesiegeln zu Grunde liegen, müssen von der Behörde genehmigt werden. Zugelassene, unabhängige Kontrollstellen überprüfen laufend die Einhaltung dieser Richtlinien.
Darüber hinaus gibt es am österreichischen Markt zwei weitere Gütezeichen, deren rechtliche Grundlage in der Zwischenzeit ausgelaufen ist. Diese sind das ÖGE-Gütezeichen und das Austria Gütezeichen, die auf Basis der 2009 außer Kraft getretenen Gütezeichenverordnung 1942 entwickelt wurden:
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Warum gibt es das AMA-Gütesiegel? Im Video erfahren Sie mehr zur Geschichte und den Zukunftsvisionen. Video: VerVieVas Erklärvideos
In der EU gibt es zwei bekannte gesetzliche Lebensmittel-Gütesiegel, das EU-Bio-Siegel und die Gütesiegel der geschützten geographischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten.
Das EU-Bio-Logo dürfen nur Lebensmittel tragen, die nach den EU-Regelungen für die biologische Produktion hergestellt wurden. Ist das der Fall, ist das EU-Bio-Logo zwingend auf der Verpackung von Bio-Lebensmitteln anzugeben, die in der EU erzeugt und verkauft werden.
Die sogenannten EU-Qualitätsregelungen schützen die Bezeichnung bestimmter Lebensmittel. Damit werden deren besondere Eigenschaften in Bezug auf den geografischen Ursprung oder traditionelle Verarbeitungsarten hervorgehoben. Diese Bezeichnungen sind in der EU zu beantragen und dürfen erst nach ihrer Zulassung verwendet werden. Österreich hat bis jetzt lediglich 16 geschützte Bezeichnungen und liegt damit im EU-Vergleich weit hinter Italien oder Frankreich zurück.
Das EU-Bio-Logo basiert auf der EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Die geschützte Ursprungsbezeichnung, die geschützte geografische Angabe sowie die garantiert traditionelle Spezialität basieren auf der EU-Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
Das EU-Bio-Logo kennzeichnet alle verpackten Produkte, die in der EU biologisch produziert, erzeugt und verkauft werden. Foto: ferkelraggae / Adobe Stock
Es gibt eine Vielzahl an privaten Lebensmittel-Gütesiegel. Diese sind nicht gesetzlich verankert, sondern beruhen auf Kriterien, die von der vergebenden Stelle selbst festgelegt und überprüft werden (zum Beispiel von Vereinen). Möchte ein Unternehmen diese Gütesiegel verwenden, muss es in der Regel der vergebenden Stelle beitreten, etwa als Vereinsmitglied, und einen Mitgliedsbeitrag sowie ein Nutzungsentgelt für das Gütesiegel nach Abschluss eines Lizenzvertrags bezahlen, die Kriterien erfüllen und die vorgesehenen Kontrollen einhalten.
Wir stellen hier drei in Österreich bekannte Beispiele vor:
Private Lebensmittel-Gütesiegel – hier das BIO AUSTRIA-Siegel – erleichtern die Orientierung beim Einkauf. Foto: BIO AUSTRIA/Sonja Fuchs
Häufig werden auch Lebensmittelmarken für Gütesiegel gehalten, da sie in vielen Fällen mit einer bestimmten Qualität oder Produkteigenschaft verbunden oder Gütesiegeln optisch ähnlich sind. Im Gegensatz zu einem Gütesiegel handelt es sich bei einer Lebensmittelmarke um ein Zeichen, das sich ein Unternehmen durch die Anmeldung beziehungsweise die Eintragung in ein Markenregister für ein Produkt oder eine Produktlinie schützen lässt. Diese Marken gilt es von staatlichen oder privaten Gütesiegel zu unterscheiden. Beispiele für Lebensmittelmarken von Einzelhandelsunternehmen sind etwa Ja! Natürlich, SPAR Natur pur oder Zurück zum Ursprung.
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