PET-Flaschen und Getränkedosen vor blauem Hintergrund

Foto: Edifi 4 / Adobe Stock

Tipps & Service

So funktioniert das neue Einwegpfand

Seit Jänner 2025 gilt das Einwegpfand auf PET-Flaschen und Getränkedosen in Österreich. Doch wie erkennt man eine Pfandverpackung? Wo und wie ist diese zu entsorgen? In unseren Tipps erfahren Sie mehr.

Kunststoffe (wie PET) und Metalle (wie Aluminium) sind wertvolle Rohstoffe. Mit dem neuen Einwegpfand sollen noch mehr Getränkeverpackungen aus PET und Aluminium recycelt und zu neuen Flaschen und Dosen aufbereitet werden. Das soll die Umwelt schonen und das Littering – das achtlose Wegwerfen von Flaschen und Dosen in der Umwelt – vermeiden. Was es beim neuen Pfandsystem zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Videotipp: So funktioniert das neue Pfandsystem

Sie wollen dieses Video sehen? Dann klicken Sie bitte auf den Link unten. Dadurch bestätigen Sie, dass personenbezogene Daten an youtube.com übermittelt werden. Alternativ können Sie das Video direkt auf youtube.com betrachten.

Video laden

2025 startete in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (PET) und Metall-Getränkedosen. Aus den zurückgegebenen Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen. Das Wegwerfen in der Natur wird verringert. Video: Recycling Pfand Österreich

1. Für welche Verpackungen bezahle ich ein Einwegpfand?

Das Einwegpfand wird für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (PET) und Dosen aus Metall erhoben. Es gilt für Verpackungen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter und beträgt 25 Cent pro Verpackung. Das Pfand ist zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen und wird bei der Rückgabe der Flasche oder Dose im Geschäft wieder ausbezahlt.

Tipp: Kunststoff- und Metallverpackungen ohne Pfand sind wie bisher in den bestehenden Sammelsystemen zu entsorgen – und nicht im Restmüll.

Weggeworfene rot-weiße Getränkedose inmitten von Grashalmen

Das Einwegpfand soll die in der Natur entsorgten Getränkeverpackungen reduzieren und die Umwelt schonen. Foto: Maksim Safaniuk / iStock

Diese Produkte sind vom Einwegpfand ausgenommen

  • Milch und Milchprodukte (mit mindestens 51 Prozent Milchanteil)
  • Sirupe
  • Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
  • Getränke in Verbundkartons aus mehreren Materialien (zum Beispiel Tetra Paks)

2. Wie erkenne ich das Einwegpfand auf der Verpackung?

Alle Getränke mit Einwegpfand tragen verpflichtend ein Logo, nämlich das österreichische Pfandlogo. In Österreich können nur Verpackungen mit diesem Symbol zurückgegeben werden. Die Pfandhöhe ist direkt im Supermarktregal neben dem Produktpreis sichtbar.

Tipp: Achten Sie auf die Übergangsfrist – bis zum 31. Dezember 2025 dürfen Restbestände an PET-Flaschen und Getränkedosen ohne Einwegpfand im Handel verkauft werden. Diese sind in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack zu entsorgen.

Illustration einer Getränkedose aus Metall und einer PET-Flasche mit Einwegpfand-Logo und Barcode

Getränkeverpackungen mit Einwegpfand tragen das österreichische Pfandlogo sowie einen Barcode. Beides muss bei der Rückgabe gut lesbar sein. Bild: Recycling Pfand Österreich

3. Wo bekomme ich mein Pfand zurück?

Einwegpfand-Verpackungen können grundsätzlich bei allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten, Essenslieferungen von Restaurants sowie Post- und Paketzustellungen.

Kleine Geschäfte müssen Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllgröße zurücknehmen. Ein Beispiel: Wenn ein Imbissstand pro Kundin oder Kunde maximal zwei Getränke verkauft, muss er auch nur diese Menge zurücknehmen.

Tipp: Am einfachsten ist die Rückgabe im Supermarkt. An den Automaten können Sie alle Gebinde zurückgeben – unabhängig von der Anzahl, Packungsgröße oder Marke.

Frauenhand mit PET-Flasche beim Einwurf in einen Rückgabeautomaten

In vielen Verkaufsstellen stehen Rückgabeautomaten für den Einwurf leerer PET-Flaschen und Getränkedosen. Foto: Michael Eichhammer / Adobe Stock

Das ist bei der Rückgabe zu beachten

  • Das Etikett muss vollständig sein und das österreichische Pfandlogo aufgedruckt haben.
  • Die Verpackung muss leer sein und darf nicht zerdrückt werden.
  • Der Barcode muss lesbar sein.
  • Einweg-Plastikflaschen können mit oder ohne Deckel zurückgegeben werden.

4. Warum darf ich die Flasche oder Dose vor der Rückgabe nicht zerdrücken?

Die Verpackungen sind unzerdrückt zurückzugeben. Der Grund: Das Pfandlogo und der Barcode müssen für die Rücknahmestelle beziehungsweise die Automaten klar erkennbar oder auslesbar sein. Nur so kann festgestellt werden, ob die Flasche oder Dose im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.

Tipp:  Kann die Verpackung nicht dem Pfandsystem zugeordnet werden oder trägt sie kein Pfandsymbol, wird kein Pfand ausbezahlt. In diesem Fall ist sie fachgerecht in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

  • Das Einweg PFAND System. Information von Recycling Pfand Österreich. Auf recycling-pfand.at (abgerufen am 23. Jänner 2025)

  • Gemeinsam zum österreichischen Pfandsystem. Information des Trägervereins Einwegpfand. Auf traegerverein-einwegpfand.at (abgerufen am 23. Jänner 2025)
  • Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall vom 10. Oktober 2023. Auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 23. Jänner 2025) 

Wir empfehlen diese Artikel zum Weiterlesen

Essen Sie informiert! Read Email A line styled icon from Orion Icon Library.